Der Beschränkungen durch Corona sind ja nun beendet, aber neue Herausforderungen kommen auf uns als Fahrschule zu.
Änderungen im Ablauf des theoretischen Unterrichtes:
Das Startdrive-Portal muss genutzt werden um sich beim TÜV zu registrieren und darüber die Gebühren zu bezahlen.
Zur Bezahlung im Startdrive Portal muss man mit EC-Karte (TAN-Gerät erforderlich)oder Kreditkarte bezahlen. Sollte der Vorgang abgebrochen werden kann es 2 (zwei) Tage dauern bis man es erneut versuchen kann.
Die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt weiter über uns. Da wir alsFahrlehrer uns vergewissern müssen, das die Fahrschüler den Anforderungen genügen.
Änderungen im Ablauf der theoretischen Prüfung:
Das begleitete Fahren, welches 2005 eingeführt wurde, ist ein Erfolgskonzept. Die Unfallzahlen in der Gruppe der jugendlichen Fahranfänger der Klasse B sind seitdem rückläufig.
Was spricht für das begleitete Fahren (BF-17)?
Der Schüler durchläuft ganz normal seine Fahrausbildung. Er kann mit 16 ½ Jahren den Antrag stellen und ist an seinem 17ten Geburtstag im besten Fall fertig.
Nun sammelt er Fahrerfahrung im Beisein seiner Begleitperson, die ihm/ihr mit Rat zur Seite steht. Eingreifen darf die Begleitperson nicht. Um das Verkehrsgeschehen zu überblicken und Tipps zu geben, macht der Beifahrerplatz den meisten Sinn.
Die Begleitperson muss: 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre die Klasse B (ohne zwischenzeitliches Fahrverbot) besitzen. Im Fahreignungsregister darf maximal 1 Punkt eingetragen sein. Es dürfen mehrere Begleitpersonen eingetragen sein und man muss nicht verwandt sein. Arbeitskollege, Nachbar, Patentante, etc. geht also auch.
Die Probezeit des Fahranfängers startet mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis. Sie dauert 2 Jahre. Also hat der Fahranfänger nach dem begleiteten Fahren noch ein Jahr auf Bewährung und ist im günstigsten Fall mit 19 Jahren mit der Probezeit fertig.
Begleitetes Fahren geht auch bei der Klasse BE (Auto mit Anhängern bis 7.000 kg zulässige Gesamtmasse).
Da die Klasse B auch die Klasse AM (50 ccm, 45 km/h, 2-, 3-, oder 4-rädrig [Micro.Car]) sowie die Klasse L (Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h) beinhaltet, darf der BF-17 Schüler diese auch ohne Begleitperson fahren, da er ja schon 16 Jahre alt ist. Natürlich auch Mofa.
Die Landesregierung erlaubt seit diesem Jahr (2020), das 15-jährige den Klasse AM Führerschein machen. Das soll zum einen die Mobilität in unserer ländlichen Region verbessern, besonders auf den Wegen zur Schule oder zur Arbeit, aber auch mit dazu beitragen das weniger an den Mofas getunet wird.
Mit 14 ½ kann man die Klasse AM-15 beantragen und macht eine ganz normale Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
Lange haben die Fahrlehrerverbände darauf gedrängt, das AM-15 eingeführt wurde. Es gab erst einen Modellversuch und nachdem dieser erfolgreich war, hat nun jedes Bundesland die Möglichkeit AM-15 umzusetzen.
Rheinland-Pfalz hat dies direkt umgesetzt.