4 Seminarteile Theorie je 135 Minuten
1 Beobachtungsfahrt je 30 Minuten pro Person.
Diese wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt.
Anschließend wird die Beobachtungsfahrt besprochen.
Die Beobachtungsfahrt muss zwischen der ersten und zweiten Sitzung erfolgen.
Sollte man bei einem Seminarteil fehlen, muss ein komplettes Seminar neu besucht werden.
Man sollte also auf jeden Fall an allen Seminarteilen teilnehmen.
Die Kosten für versäumte Seminarteile werden zwar anteilig erstattet, aber dann fängt man nochmal von vorne an.
Die Verwaltungsbehörde teilt den Fahrschulen die Seminare zu, sodass wir ca. einmal pro Jahr ein Aufbauseminar durchführen.
Aufbauseminare nach §2a im Rahmen der Probezeit 4 mal 135 Minuten Seminar und eine Fahrprobe von je 30 Minuten zwischen der ersten
und zweiten Seminareinheit.
Maximal 12 Teilnehmer.
Sollte man im Rahmen der Probezeit auffallen (also ein Bußgeld von 60,00 € oder mehr bekommen, was fast immer einen Punkt in Flensburg auslöst)
wird man von der Verwaltungsbehörde aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
In der Regel bekommt man eine Frist von 3 Monaten gesetzt.